Zerbst/Anhalt. Wie geht es mit den Gaspreisen im Besonderen und den Energiepreise im Allgemeinen weiter? Auch die GSZ als regionaler Versorger in Zerbst/Anhalt blicken einerseits mit Sorge auf die Entwicklung an den Energiemärkten. Andererseits begrüßen wir ausdrücklich die am Donnerstag, 29. September 2022, verlautbarten Pläne der Bundesregierung, die ohnehin umstrittene Gasumlage abzuschaffen und mit weiteren Maßnahmen die Gaspreise zu senken.
Welche Maßnahmen das im Einzelnen sind, ist uns aktuell noch nicht im Detail bekannt. Wir arbeiten jedoch intensiv daran, sowohl vom Gesetzgeber als auch von unseren Fachverbänden entsprechende Informationen und ggfs. Handlungsempfehlungen zu erhalten. Dann werden wir auch unsere Kunden auf allen Kanälen informieren.
Warum hat die GSZ Preisanpassungen und in deren Folge auch Abschlagsanpassungen auf Grund gesetzlich erhobener Umlage bereits im August 2022 verschickt?
Die staatlichen Umlage sollten zum 1. Oktober 2022 erhoben und von allen Gaskunden zu zahlen sein. Wir als Energieversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Kunden sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer Preisanpassung schriftlich zu informieren. Dieser Verpflichtung sind wir nachgekommen. In der Folge der Umlagen-bedingten Preisanpassung um mehr als 3 ct/kWh erschien auch eine Anpassung der monatlichen Abschläge zwingend notwendig. Zum Zeitpunkt der Versendung der Anschreiben waren die aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung nicht absehbar.
Wie geht es nun weiter?
Wir als GSZ möchten ausdrücklich betonen, dass wir nur die staatlichen Abgaben und Umlagen von unseren Kunden berechnen, die auch tatsächlich bestehen. Marktpreisbedingte Anpassungen bleiben davon jedoch unberührt.
Was wird mit den zuletzt erhöhten Abschlägen?
Auch die angepassten Abschläge werden wir neu betrachten müssen. Eine entsprechende Kundeninformation bereiten wir vor. Unsere Kunden können ihre Abschläge aber auch gerne selbstständig anpassen – in unserem Onlinekundencenter – unter www.gs-z.de anmelden.
Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßt die GSZ die von der Bundesregierung geplante Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. Wir von der Gasstadtwerke Zerbst GmbH werden die Umsatzsteuerreduzierung an unsere Kundeninnen und Kunden weitergeben.
An wen können sich Kunden bei Nachfragen wenden?
Wir als ihr vertrauter Energieversorger sind gerne ihr erster Ansprechpartner. Nutzen sie dazu gerne das Dienstleistungscenter Zerbst (Tel 03923 486400-0). Da sich derzeit viele Kunden mit ihren Fragen an uns wenden, kann es zu Wartezeiten kommen. Dafür bitten wir um Verständnis.