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Basistarif (Grundversorgung)
Für alle, die es unkompliziert mögen und dabei flexibel bleiben wollen.
Preise für Basistarif (Grundversorgung) ab 1.04.2024 bis 31.12.2024
Jahresverbrauch | Arbeitspreis | (ct/kWh) | Grundpreis | (Euro/a) |
(kWh/a) | netto | 30,95 | netto | 155,00 |
bis max. 100.000 | brutto | 36,83 | brutto | 184,45 |
Alle aufgeführten Strom-Arbeitsnettopreise enthalten die gesetzliche Stromsteuer von z. Z. 2,05 ct/kWh, die Umlage nach § 19 Absatz 2 Strom NEV von 0643 ct/kWh, der KWK-Aufschlag von 0,275 ct/kWh, die Offshore-Haftungsumlage von 0,656 ct/kWh, die Konzessionsabgabe von 1,320 ct/kWh und die jeweils gültigen Netzentgelte.. Die angegebenen Bruttopreise setzen sich zusammen aus den ausgewiesenen Nettopreisen zzgl. 19% Umsatzsteuer. Die Preise für den Basistarif sind gültig ab dem 1.04.2024.
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Der Preis besteht aus Grundpreis und Arbeitspreis. Der Grundpreis setzt sich zusammen aus Leistungs- und Verrechnungspreis. Der Leistungspreis deckt die jährlichen Kosten für die Bereitstellung der Anlagen und der elektrischen Leistung. Der Verrechnungspreis deckt die jährlichen Kosten für die Zähl- und Messeinrichtungen, die Erfassung der Zählerstände sowie für die Abrechnung und das Inkasso. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Maßgebend für den zu berechnenden Preis ist die jeweils über ein Messwerk abgenommene Elektrizitätsmenge.
Grund- und Ersatzversorgung für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG
Die Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG bietet die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ einschließlich der „Ergänzenden Bestimmungen der Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG“ an.
- Anwendungsbereich
Die Grund- und Ersatzversorgung wird gemäß § 36 I i.V.m. § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz für Haushaltskunden angeboten. Haushaltskunden im Sinne des Gesetztes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Die Grund- und Ersatzversorgung betrifft im Wesentlichen private Wechselkunden, welche ihren Stromlieferantenwechsel nicht übergangslos vollziehen und somit in einem vertragslosen Zeitraum von dem örtlichen Netzbetreiber gesetzlich mit der Belieferung von elektrischer Energie zu versorgen sind.
- Umfang der Grundversorgung
Die Grundversorgung der Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG unterliegt keinen festen Jahresverbrauchsgrenzen. Abgerechnet wird jede gelieferte und verbrauchte kWh. Die Belieferung mit elektrischer Energie aus der Grundversorgung erfolgt über eine Dauer von max. 3 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Kunde automatisch dem Basistarif der Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG zugeordnet. Der entsprechende Vertrag gilt als stillschweigend vereinbart.
- Änderung der Grund- und Ersatzversorgung
Änderungen der Grund- und Ersatzversorgung werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
- Inkrafttreten
Die ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.
Wir belohnen Ihre Energieeffizienz: Die Stromversorgung Zerbst GmbH & Co. KG gewährt ihren privaten Tarifkunden bei einer jährlichen Einsparung von mindestens 200 kWh eine Gutschrift auf die Jahresendrechnung in Höhe von 10,00 Euro und eine Freikarte für einen einmaligen Besuch des Freibades oder Hallenbades für bis zu 3 Personen.
Dieser Energiesparbonus gilt für die Tarife Basis-, Öko- und Smart-Meter-Tarif im Tarifkundenbereich.
Kundenservice
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