Platzordnung
- Der umrandete Platz ist nur für Wohnmobile freigegeben.
- Nicht zugelassen sind PKW, Wohnwagen oder andere Fahrzeuge.
- Die Wohnmobile dürfen nur auf der schwarz umrandeten Fläche abgestellt werden.
- Es gelten die Bestimmungen der Straßen-verkehrsordnung (StVO).
- Eine Eingrenzung der Stellplätze und das Aufstellen von Zelten und Vorzelten ist nicht erlaubt.
- Ein „Camp-ähnliches Leben“ – vor allem das Aufhängen von Wäsche, offenes Grillen oder Feuer, Kochen usw. ist auf dem Parkplatz nicht gestattet.
- Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strom- und Wasserbedarf nutzen Sie bitte die kostenpflichtige kombinierte Wasser- und Stromsäule.
- Die Versorgung (Frischwasser/Strom) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage.
- Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung des Parkplatzes und seiner Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Der Lärm ist nach 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr auf Wohnmobillautstärke zu reduzieren.
- Sofern Sie Haustiere mitbringen, bitten wir um die Beseitigung der Hinterlassenschaften Ihrer Lieblinge.
- Toiletten können in der Volksschwimmhalle oder mit den öffentlichen Toiletten am Parkplatz der Volksschwimmhalle benutzt werden (Öffnungszeiten am Badeingang).
- Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten.
- Bei Zuwiderhandlung gegen die Platzordnung ist die Verwaltung berechtigt, das Hausrecht auszuüben.
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden. Bei besonderen Vorkommnissen sind die Stadtwerke, Dessauer Straße 76, 39261 Zerbst/Anhalt, Telefon (0 39 23) 73 75-0 oder (0173) 57 08 986 zu informieren.
- Mit der Benutzung des Stellplatzes akzeptieren Sie unsere Platzordnung.